Im Verselbstständigungshaus (oder Haus Nr. 5) bieten wir insgesamt 4 Plätze nach den §§ 34, 35a i.V.m. § 41 SGB VIII an.
Das Wohnhaus zur Verselbstständigung grenzt direkt an das Haupthaus der Wohngruppe.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr und setzt eine weitgehend selbstständige Lebensweise voraus. Natürlich stehen wir aufgrund der Nähe zum Haupthaus jederzeit für Fragen und Hilfestellungen bereit. Je nach individuellen Fähigkeiten bieten wir passgenaue Unterstützung für die Schritte in ein selbstständiges Leben. Ziel ist es, uns selbst überflüssig zu machen und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der vorherigen Hilfen zu gewährleisten.
In der Regel durchlaufen die jungen Menschen zunächst die Wohngruppe Nr. 7, bevor sie in die Verselbstständigung wechseln. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch auch eine Aufnahme ohne diesen Schritt erfolgen. Die Planung hierzu besprechen wir mit dem zuständigen Jugendamt. Es ist uns wichtig, dass durch die Aufnahme keine Überforderung absehbar ist.
Es hat sich bewährt, dass wir bei einer Aufnahme im Haus Nr. 5 auch einen schrittweisen Umzug aus der Wohngruppe begleiten. So kann beispielsweise weiterhin eine Mahlzeit am Tag in der Wohngruppe stattfinden.
Gern planen wir die Aufnahme individuell und so, dass eine Überforderung vermieden wird.