Jugendhilfe im Heidekreis

Schutzhaus 63


Wir bieten für die Inobhutnahme Stelle (oder Schutzhaus 63) Hilfen nach 42 § und 42a§ SGB VIII an.
Das Schutzhaus bietet Platz für insgesamt sieben junge Menschen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren an . 

Innerhalb der 7 Plätze stehen 2 Plätze nach §42a zur Verfügung.


Die Telefonnummer des Schutzhauses 63 lautet:  0170 - 554 10 56 


Zielgruppe dieses Angebots sind junge Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Ethnie oder Staatsangehörigkeit. Es geht um minderjährige Menschen, die Schutz suchen oder benötigen. In der Regel ab 10 Jahren bis i.d.R. zum 18. Lebensjahr. 

In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des Landesjugendamtes können auch jüngere Kinder aufgenommen werden.

Dies ist zum Beispiel bei Geschwistern möglich, sofern die fachlichen Kompetenzen des Personals keine Unterversorgung oder Gefährdung der Kinder verursachen oder dies nicht zu erwarten ist. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich über das Jugendamt des Heidekreises.
Die Gründe für eine Aufnahme können sein:
• Herausnahme aus einem krisenhaften Lebensumfeld mit konflikthaften Problemlagen
Als Beispiel zu nennen wären: Alkohol und Drogenmissbrauch der Eltern, drastische Beziehungsprobleme der Eltern oder vorausgegangene oder drohende Gewalt.
• Verwahrlosung
• Misshandlung
• Selbstmelder, die sich an das Jugendamt wenden
• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit primären oder akuten Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenproblemen, sofern dadurch eine Gefahr für sie oder Dritte angenommen werden kann. Zudem können unterschiedliche gesundheitliche Belastungen sowie psychische Auffälligkeiten verhindern, dass wir eine Betreuung im Sinne des Kindeswohls gewährleisten können. Hierzu zählen auch:

  • Akute Suizidalität
  • Schwerwiegender medizinischer und/oder psychischer Bedarf (z.B. Psychosen)

Wir behalten uns daher bei Einzelfällen vor, junge Menschen nicht aufzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass aufgrund individueller Besonderheiten oder durch die Neuaufnahme die Arbeit mit der bestehenden Gruppe oder mit dem jungen Menschen selbst massiv eingeschränkt oder gefährdet wird.


Im Sinne des Gewaltschutzkonzeptes der Wohngruppen Soltau ist darauf zu achten, dass die Gesundheit von Mitarbeitenden und jungen Menschen, die sich in der Inobhutnahme befinden, nicht fahrlässig gefährdet wird.


 

Ziele


Das Ziel einer Inobhutnahme ist es, in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, den Schutz des jungen Menschen sicherzustellen und drohende Gefahren abzuwenden.


Im Vordergrund steht die Beruhigung der Situation sowie die gemeinsame Erarbeitung von Unterstützungs­möglichkeiten mit allen Beteiligten.


Eine Inobhutnahme im Schutzhaus 63 verfolgt in der Regel das Ziel, Kinder und Jugendliche in akuten Not-, Gefährdungs- und Krisensituationen vor weiterem Schaden zu bewahren.


Sollte eine Anschlussmaßnahme innerhalb der Jugendhilfe erforderlich sein, kann in Abstimmung mit Eltern, Jugendamt und Einrichtung eine Weiterführung in den zugehörigen Gruppen angeboten werden – vorausgesetzt, es bestehen freie Kapazitäten und die Maßnahme ist pädagogisch sinnvoll.