Wir bieten für die Inobhutnahme Stelle (oder Schutzhaus 63) Hilfen nach 42 § und 42a§ SGB VIII an.
Das Schutzhaus bietet Platz für insgesamt sieben junge Menschen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren an .
Innerhalb der 7 Plätze stehen 2 Plätze nach §42a zur Verfügung.
Die Telefonnummer des Schutzhauses 63 lautet: 0170 - 554 10 56
Zielgruppe dieses Angebots sind junge Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Ethnie oder Staatsangehörigkeit. Es geht um minderjährige Menschen, die Schutz suchen oder benötigen. In der Regel ab 10 Jahren bis i.d.R. zum 17. Lebensjahr.
In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des Landesjugendamtes können auch jüngere Kinder aufgenommen werden.
Dies ist zum Beispiel bei Geschwistern möglich, sofern die fachlichen Kompetenzen des Personals keine Unterversorgung oder Gefährdung der Kinder verursachen oder dies nicht zu erwarten ist. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich über das Jugendamt des Heidekreises.
Die Gründe für eine Aufnahme können sein:
• Herausnahme aus einem krisenhaften Lebensumfeld mit konflikthaften Problemlagen
Als Beispiel zu nennen wären: Alkohol und Drogenmissbrauch der Eltern, drastische Beziehungsprobleme der Eltern oder vorausgegangene oder drohende Gewalt.
• Verwahrlosung
• Misshandlung
• Selbstmelder, die sich an das Jugendamt wenden
• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit primären oder akuten Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenproblemen, sofern dadurch eine Gefahr für sie oder Dritte angenommen werden kann. Zudem können unterschiedliche gesundheitliche Belastungen sowie psychische Auffälligkeiten verhindern, dass wir eine Betreuung im Sinne des Kindeswohls gewährleisten können. Hierzu zählen auch:
Wir behalten uns daher bei Einzelfällen vor, junge Menschen nicht aufzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass aufgrund individueller Besonderheiten oder durch die Neuaufnahme die Arbeit mit der bestehenden Gruppe oder mit dem jungen Menschen selbst massiv eingeschränkt oder gefährdet wird.
Im Sinne des Gewaltschutzkonzeptes der Wohngruppen Soltau ist darauf zu achten, dass die Gesundheit von Mitarbeitenden und jungen Menschen, die sich in der Inobhutnahme befinden, nicht fahrlässig gefährdet wird.
Ziele:
Das Ziel einer Inobhutnahme ist es, eine schnelle und unbürokratische Hilfe zur Abwendung einer Notlage zu leisten, Schutz für den jungen Menschen zu garantieren und Gefahren abzuwenden.
Im Vordergrund steht eine Beruhigung der Situation und Möglichkeiten der Unterstützung mit allen Beteiligten zu erarbeiten.
Eine Inobhutnahme im Schutzhaus 63 hat in der Regel das Ziel, Kinder und Jugendliche in akuten Not-, Gefährdung- und Krisensituationen vor weiterem Schaden zu schützen.
Sollte eine Anschlussmaßnahme in der Jugendhilfe notwendig sein, kann in Abstimmung mit allen Beteiligten (Eltern, Jugendamt und Einrichtung) gegebenfalls in den zughörigen Gruppen eine Weiterführung angeboten werden. Dies setzt freie Kapazitäten und eine pädagogische Sinnhaftigkeit voraus.